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Samstag
24.11.2012

Die deutschen Medienanstalten haben ihre Forderung nach barrierefreien Angeboten im privaten Rundfunk konkretisiert: Die beiden reichweitenstärksten privaten Sendergruppen, Sat.1/Pro7 und RTL, sollen mindestens eine Sendung pro Abend in einem ihrer jeweiligen Programme mit Untertiteln für Hörgeschädigte versehen. Diesen Beschluss fasste die Gesamtkonferenz der deutschen Medienanstalten (GK) am 21. November in Lübeck.

Die Ausstrahlung einer barrierefreien Sendung pro Abend sei eine Mindestanforderung, um den öffentlichen Auftrag der Sender mit Blick auf dieses gesellschaftlich relevante Thema zu erfüllen, so die Medienanstalten in einem Kommuniqué vom Freitag.

In einem nächsten Schritt soll ein weitergehender Ausbau von barrierefreien Angeboten mit Anreizen verbunden werden. Die Medienanstalten haben dem Gesetzgeber bereits Vorschläge für eine Anreizregulierung gemacht, die Programmqualität und Barrierefreiheit bei den privaten Sendern fördern soll.