«Auf keinen Fall dürfen Polizeimeldungen ohne Urheberhinweis veröffentlicht werden», fühlte sich der Deutsche Journalisten-Verband am Mittwoch bemüssigt zu verlautbaren.
Dies sollte für Medienschaffende eigentlich selbstverständlich sein, könnte man meinen. Auch die Polizisten und Polizistinnen sind schliesslich Akteure, keine neutralen Beobachterinnen.
So ist es zum Beispiel unwahrscheinlich, dass sich in einem Polizeibericht Informationen über «Polizeigewalt» finden. Das zu recherchieren, ist der Job der Journalisten und Journalistinnen.
Der Journalisten-Verband reagiert mit der scheinbar überflüssigen Ermahnung auf einen ausführlichen Bericht der «Tageszeitung» (taz). Hauptkritikpunkt: Viele Medien übernähmen häufig unkritisch Polizeimeldungen.
In zu vielen Redaktionen genösse die Polizei den Ruf einer «privilegierten Quelle». Oftmals würden die Informationen der polizeilichen Medienstellen durch Copy and Paste übernommen, ohne Prüfung.
Als Beispiel nennt die «Tageszeitung» unter anderem die Berichterstattung zum G20-Gipfel in Hamburg oder zu den Klimaprotesten in Lützerath. Vor allem Angaben zu vermeintlich verletzten Beamtinnen und Beamten seien ohne Faktencheck übernommen worden.
Im Nachhinein und dank Nachfragen einiger Redaktionen blieb von den Darstellungen der Polizeibehörden später nur noch wenig übrig. «Da hatte sich die blaue Opfererzählung längst in das kollektive Gedächtnis geschlichen», so die taz.