Private deutsche Fernsehvollprogramme sollen verbindliche Standards für Nachrichtensendungen einhalten. Das hat die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) in einem Positionspapier zu «Nachrichtensendungen im privaten Rundfunk» beschlossen. Die Landesmedienanstalten bieten den Rundfunkveranstaltern die Möglichkeit an, über eine Selbstverpflichtung Umfang und Platzierung der Angebote an Nachrichtensendungen zu regeln. Dies gab die Direktorenkonferenz der Anstalten bekannt.
Die Direktoren weisen in dem Papier darauf hin, dass Rundfunkanbieter, die sich zu ihrer Aufgabe bekennen und für einen publizistischen Mehrwert ihres Programms sorgen, nicht schlechter gestellt werden dürfen als die Veranstalter, die keine Nachrichten anbieten. Deswegen soll der Dialog mit den Sendern über ein Anreizsystem intensiviert werden.
Die Landesmedienanstalten sehen akuten Handlungsbedarf: Nach den Erhebungen hat sich der Umfang der Nachrichten seit 1998 bei einzelnen Sendern teilweise halbiert, in einigen Fällen sind Nachrichtensendungen auf weniger attraktive Programmplätze, teilweise nach Mitternacht, verschoben worden. Jüngere Zuschauer nutzen Fernseh-Nachrichtensendungen inzwischen hauptsächlich im privaten Fernsehen, wie die Daten der AGF/GFK-Fernsehforschung zeigen. Die Direktorenkonferenz der deutschen Landesmedienanstalten (DLM) setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direktor, Präsident) der 14 Landesmedienanstalten zusammen.
Mittwoch
03.03.2010



