In Deutschland regt sich Widerstand gegen eine mögliche Konzentration und Übermacht von einzelnen Medienhäusern. In der Rundfunkkommission der Länder ist jetzt eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden, die Vorschläge zum Eindämmen dieser Entwicklung erarbeiten soll.
«Wir Länder haben schon ein paar Mal versucht, das Medienkonzentrationsrecht anzufassen. Wir halten es für dringend renovierungsbedürftig», sagte dazu letzte Woche die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab der Deutschen Presse-Agentur. Seit rund 20 Jahren sei nichts mehr wesentlich geändert worden, bisher sei die Sicht sehr fernsehzentriert. Inzwischen habe man aber eine konvergente Medienwelt – also das Zusammenwachsen von Mediensparten.
Die Konzentrationskontrolle ist ein wesentliches Element bei der Sicherung von Meinungsvielfalt. In Deutschland ist eine Vielzahl an Fernsehprogrammen auf Sendung. Trotz dieser Sendervielfalt mit 160 privaten Programmen dominieren drei grosse Veranstaltergruppen den Markt. Und diese betreiben im Normalfall neben ihrem Sender zusätzlich immer mehr Plattformen im Netz.
Im neuen Medienstaatsvertrag, der demnächst in Kraft treten soll, werden der Zeit entsprechend deshalb auch Plattformen eingebunden. In einer Protokoll-Erklärung heisst es zur Medienkonzentration: «Die Länder setzen sich für ein zukunftsfähiges Medienkonzentrationsrecht ein. Dieses muss den real bestehenden Gefahren für die Meinungsvielfalt wirksam begegnen können.»
Ein reformiertes Medienkonzentrationsrecht müsse angesichts der Öffnung der Medienmärkte in den letzten Jahren «daher alle medienrelevanten Märkte in den Blick nehmen».
In Deutschland ist Medienpolitik Ländersache. TV-Angelegenheiten werden in Rheinland Pfalz koordiniert. Gemäss Rundfunkstaatsvertrag haben die unabhängigen Landesmedienanstalten die Aufgabe, private TV-Unternehmen auf mögliche Meinungsmacht zu überprüfen, wenn diese zum Beispiel einen bestimmten Zuschaueranteil überschreiten.