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Freitag
22.05.2020

Medien / Publizistik

Gesetzgeber muss BND-Gesetz nachbessern

Gesetzgeber muss BND-Gesetz nachbessern

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat die massenhafte Überwachung des Internets im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst (BND) für verfassungswidrig erklärt. Jetzt muss das Parlament das BND-Gesetz nachbessern.

Das Gesetz, das die Arbeit des BND regelt, missachte die Telekommunikationsfreiheit des Grundgesetzes, kamen die Richter in Karlsruhe zum Schluss. Dies, weil es den BND bei seinen Überwachungstätigkeiten im Ausland nicht an das Grundgesetz bindet. 

Bei der Revision des BND-Gesetzes müsse der Gesetzgeber beachten, dass eine Auslandsüberwachung ohne konkreten Verdacht nur in eng begrenzten Fällen möglich sei, so das Gericht. Auch müssten verletzliche Personengruppen wie Journalistinnen und Journalisten speziell geschützt werden. 

Das Urteil setze «neue Standards im internationalen Menschenrechtsschutz und für die Freiheit der Presse», kommentierte Reporter ohne Grenzen (RSF) am Dienstag das Urteil. «Wir freuen uns, dass Karlsruhe der ausufernden Überwachungspraxis des Bundesnachrichtendienstes im Ausland einen Riegel vorschiebt.»

Fünf Journalistenorganisationen hatten beim höchsten deutschen Gericht Beschwerde eingelegt. Die massenhafte Überwachung könne die Arbeit freier Medien behindern, weil Medienschaffende und ihre Quellen kaum noch vertraulich kommunizieren könnten, gaben sie zu bedenken.