Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und die Gewerkschaften Deutscher Journalisten-Verband (DJV) und Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU) haben sich in der 11. Verhandlungsrunde auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt.
Die Journalisten erhalten ab 1. Mai 2014 2,5 Prozent und ab 1. April 2015 1,5 Prozent mehr Lohn, bei einer Laufzeit des Gehaltstarifvertrags bis 31. Dezember 2015. Für künftige Redaktoren «ohne journalistische Regelausbildung» beginnt das Gehalt bei 2800 Euro.
Zugeständnisse akzeptierten die Gewerkschaften nach langwierigen Verhandlungen dagegen bei den Sonderzahlungen. So wird das Jahreseinkommen der Redaktoren künftig bei 13,5 statt wie bisher bei 13,75 Monatsgehältern liegen und es werden unter anderem die Urlaubstage für Neueinsteiger auf 30 Tage gekürzt.
Erfolgreich war der DJV mit seiner Kernforderung, die Onlinejournalisten in die Tarifverträge einzubeziehen. Für die bei den Zeitungsverlagen angestellten Onliner gilt der Manteltarifvertrag ab Mitte 2016. Der Vertrag soll bis Ende 2018 gelten.