Wegen zahlreicher Verstösse gegen die Gewinnspielsatzung hat die deutsche Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) gegen den Fernsehsender 9Live Geldbussen in einer Gesamthöhe von insgesamt 95 000 Euro verhängt. «Damit wollen die Landesmedienanstalten irreführende Äusserungen, Intransparenz, Vorspiegelung von Zeitdruck und fehlende Informationen in sieben Gewinnspielsendungen ahnden», heisst es in einer ZAK-Mitteilung vom Mittwoch.
«Diese Bussgelder sind ein empfindlicher Warnschuss für 9Live. Bei weiteren Verstössen werden die Landesmedienanstalten nicht zögern, die Bussgelder auch noch zu erhöhen», drohte der ZAK-Vorsitzende Thomas Langheinrich die Entscheidung. Die ZAK setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern der 14 Landesmedienanstalten zusammen und ist abschliessend zuständig für die Zulassung bundesdeutscher Rundfunkveranstalter.
Die Gewinnspielsatzung gilt seit Ende Februar 2009 und ermächtigt die Landesmedienanstalten, verbindliche Regelungen für Gewinnspiele aufzustellen und bei Verstössen Bussen bis zu 500 000 Euro zu verhängen.
Mittwoch
21.10.2009



