Ab 1. Juli sind die Schöpferinnen und Schöpfer von Designs in der Schweiz besser vor Nachahmungen ihrer Kreationen geschützt: Auf diesen Zeitpunkt setzt der Bundesrat die neue Markenschutzverordnung in Kraft. Das Designgesetz löst das über hundertjährige Muster- und Modellgesetz ab, welches die Stickerei, die Uhrenindustrie und die Buntweberei zu schützen hatte. Er verlängert die maximale Schutzdauer für die ästhetische Gestaltung von Produkten von 15 auf 25 Jahre. Neu werden alle eingetragenen Designs bildlich veröffentlicht. Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes ist für die Schweiz der Weg frei zur Ratifizierung der Genfer Akte des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle. Mit einer einzigen Eintragung beim Internationalen Büro in Genf erhalten künftig alle Designschaffenden Schutz in sämtlichen Mitgliedstaaten.
Freitag
08.03.2002