Der Klein Report befragte Beat Werder, Leiter Unternehmenskommunikation bei der Publigroupe, über die Gründe für die Einführung des neuen Code of Conduct und über das «Whistleblowing»-System, das den Mitarbeitenden ermöglicht, anonym Verstösse gegen diesen Code of Conduct zu melden.
Klein Report: Weshalb führt die Publigroupe einen Code of Conduct ein?
Beat Werder: «Ein wichtiger Auslöser war die obligatorische Einführung des Internen-Kontrollsystems (IKS) im Jahr 2008 für alle börsenkotierten Unternehmen.»
Wer machte denn den Vorschlag?
Werder: «Der Vorschlag entstand anlässlich eines Dialogs zwischen dem Verwaltungsrat und der Konzernleitung, basierend auf regulatorischen Empfehlungen seitens der KPMG, unserem externen Rechnungsprüfer.»
Wie konnten sich Mitarbeitende denn bis anhin ohne Whistleblowing beschweren oder Meldungen über Probleme im Unternehmen melden?
Werder: «Die Mitarbeitenden konnten sich bis jetzt vertraulich an ihre Vorgesetzten, ihre Human-Resources-Verantwortlichen in den Einheiten oder an das HR-Team am Hauptsitz wenden.»
Hat das bisherige System nicht gereicht, dass jetzt das Whistleblowing-System eingeführt wurde?
Werder: «Dieses System gehört zur weltweiten Best Practice bei der Einführung eines Code of Conduct.»
Zu den internen Kontrollsystemen heisst es, dass sie «zum Schutz des Unternehmens vor verschiedenen Risiken angewandt werden, die sich aus dem Verhalten seiner Führungskräfte oder seiner Mitarbeitenden» ergeben. War das Unternehmen zuvor zu wenig geschützt?
Werder: «Nein, diese Risiken sind bei IKS generisch aufgelistet und sie sind für alle Unternehmen gleich. Die Publigroupe kennt seit vielen Jahren interne Kontrollsysteme.»
Was erhofft man sich vom neuen Beschwerde-System?
Werder: «Wir sind der Meinung, dass eine Neuaufarbeitung des Wertesystems und die explizite Darstellung des Codes eine sehr positive Ausstrahlung haben wird. Der Code ist eine Art Kompass, der uns hilft, auf dem richtigen Weg zu bleiben. Wir gehen aber von keinen Veränderungen aus. Wir haben interne Kontrollsysteme, Transparenz und Whistleblowing schon immer hoch bewertet und denken nicht, dass sich in Bezug auf Beschwerden durch die Einführung des Code of Conduct etwas ändern wird.»
Diente Wikileaks als Ideengeber für das System «Whistleblowing» und dessen Namen?
Werder: «Nein, der Name Whistleblowing existiert seit 1989 in den USA und wir haben das Projekt bei uns Ende 2008 gestartet, ohne von Wikileaks gehört zu haben.»
In einem internen Papier heisst es, dass man sowohl bei einem Verstoss gegen den Code of Conduct als auch bei falscher Anschuldigung bestraft wird. Führt das Whistleblowing-System also immer zu einer Bestrafung?
Werder: «Nein. Niemand muss Angst haben, etwas Falsches zu machen, solange er oder sie in guter Absicht handelt. Damit ist nur gemeint, dass der Code of Conduct keinen Freipass darstellt, um Kollegen oder Vorgesetzte ohne Beweise anzuschuldigen. Der Whistleblower ist geschützt, wenn sein Hinweis berechtigt ist oder aus gutem Glauben gemacht wurde. Es geht darum, einen missbräuchlichen Gebrauch der Whistleblowing-Plattform zu vermeiden, wenn etwa jemand ohne Grund jemanden beschuldigt, beispielsweise um sich zu rächen. In so einem Fall könnte es zu einer Sanktion kommen.»




