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Dienstag
05.02.2008

Mit dem Bericht über eine transsexuelle Ärztin, die als Sohn eines Exekutivpolitikers aufgewachsen war, habe die «Basler Zeitung» die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt, schreibt der Schweizer Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme. Zwar durfte die Zeitung über die 45-Jährige aus subjektiver Sicht berichten und auch den heftigen Widerstand ihrer Familie gegen die geplante Geschlechtsumwandlung wiedergeben. Eine Anhörung der Familie sei dafür «nicht zwingend» gewesen, da deren Haltung aus entsprechenden Schriftstücken genügend erhärtet sei.

Hingegen wäre es laut Presserat nicht nötig gewesen, den Namen des Vaters publik zu machen. Daran habe «kein besonderes öffentliches Interesse» bestanden, heisst es in der Stellungnahme. Obschon dieser sich in einem Leserbrief früher mit vollem Namen zum Thema geäussert habe, «konnte nicht davon ausgegangen werden, dass der familiäre Zusammenhang zum Beschwerdeführer der Leserschaft der `Basler Zeitung` bereits vor der Veröffentlichung des Berichts bekannt war», schreibt der Presserat, der darum die Beschwerde teilweise gutgeheissen hat. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/23770.htm