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Dienstag
05.02.2008

Der Schweizer Presserat hat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme einem Reporter des Zürcher «Tages-Anzeigers» journalistische Absolution für einen Artikel erteilt, in dem dieser über eine Veranstaltung zu einem Neubauprojekt berichtet hatte. Es ging bei diesem Anlass um einen Informationsabend eines Quartiervereins, wobei die Gemeindeverwaltung auf Anfrage des Journalisten ausdrücklich erklärt hatte, dieser sei öffentlich und die Presse zugelassen. In der Folge beschrieb der Journalist anschaulich mit Mundartausdrücken, aber inhaltlich korrekt, was an diesem Abend gesagt worden war, was einem namentlich Erwähnten nicht in den Kram passte.

Vor dem Presserat hat er indes auf der ganzen Linie Schiffbruch erlitten. Es sei «berufsethisch nicht zu beanstanden, wenn der Versammlungsbericht den Akzent auf die von Anwohnern geäusserten Befürchtungen und Bedenken legte». Zudem habe «ein öffentliches Interesse daran bestanden, über die Fragen, Befürchtungen und Kritik von betroffenen Anwohnern über das zur Diskussion stehende Genossenschafts-Wohnbauprojekt zu berichten». Der Presserat hält fest, dass man damit rechnen müsse, «unter Umständen mit namentlicher Nennung in einem Medienbericht zitiert zu werden», wenn man sich an «derartigen halböffentlichen Vereinsanlässen» pointiert äussere. Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/23790.htm