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Mittwoch
22.05.2002

Ein Basler Journalist, der sich das Recht auf Grundbucheinsicht gerichtlich erstritten hat, muss für die erhaltenen Auskünfte jetzt auch zahlen. Wohl zu Recht: Denn laut Bundesgericht spielt es keine Rolle, dass ihm die Informationen nichts genützt haben . . .

Der Journalist hatte die Bezirksschreiberei Binningen 1998 um Grundbuchauskünfte über eine Immobiliengesellschaft ersucht, gegen die er wegen möglicherweise spekulativen Geschäften recherchierte. Die Informationen wurden ihm aus Gründen des Datenschutzes jedoch verweigert. Im Oktober 2000 gab ihm das Bundesgericht dann Recht. Für die in der Folge erteilten Auskünfte erhielt er eine Gebührenrechnung von 344 Franken. Nach dem Regierungsrat und dem Verwaltungsgericht des Kantons Basel-Landschaft hat nun auch das Bundesgericht seine Beschwerde gegen diese Rechnung abgewiesen.

Der Journalist hatte geltend gemacht, die Auskünfte seien für ihn praktisch wertlos gewesen, weil sich sein Verdacht nicht erhärtet habe. Laut den Lausanner Richtern kann es für die Höhe der Gebühren keinesfalls darauf ankommen, ob sich die verlangten Informationen als nützlich erweisen. Keine Rolle spielt es laut Bundesgericht im weiteren, dass der Journalist in Kenntnis des tatsächlichen Aufwandes und der entsprechenden Gebühren die Grundbucheinsicht gar nicht erstritten hätte. Letztlich habe er nie nach den Kosten gefragt. Eben.