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Dienstag
04.06.2002

Der Schweizer Presserat hat sich mit zwei am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahmen zum Gegendarstellungsrecht geäussert. Im einen Fall ging es um ein Portrait einer 16-Jährigen, wobei die «Berner Zeitung» auch ihren Vater mit wenigen Worten erwähnte. Der Presserat verneinte hier, dass dieser durch die Berichterstattung betroffen sei und lehnte das Begehren auf Gegendarstellung ab. Im zweiten Fall veröffentlichte der Luzerner «Anzeiger für das Michelsamt» im Zusammenhang mit einem Streit unter Mitgliedern einer politischen Partei eine Stellungnahme mit verschiedenen Vorwürfen. Hier kam das dreiköpfige Präsidium des Presserats in einem Korrespondenzentscheid zu einer teilweisen Gutheissung der Beschwerde. Betreffend eines Vorwurfs an den Parteipräsidenten wäre die Zeitung verpflichtet gewesen, die Stellungame des Angegriffenen einzuholen und diese wiederzugeben oder aber die fragliche Passage zu streichen. Die Stellungnahmen im Wortlaut: http://www.presserat.ch/15490.htm (Berner Zeitung) und: http://www.presserat.ch/15480.htm (Anzeiger für das Michelsamt)