Fast ebenso viel wie über Jürg Jegge (73) ist in dem Skandal bisher über das Vorgehen von Co-Autor und Journalist Hugo Stamm diskutiert worden, der zusammen mit dem Opfer Markus Zangger vor Kurzem die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs gegen den Starpädagogen erhoben und in Buchform veröffentlicht hat.
Jegge hätte als Adressat schwerwiegender Vorwürfe vor der Publikation angehört werden müsse, kritisieren die Einen, weshalb der Ball nun beim Schweizer Presserat läge, sich in die Debatte einzumischen. Selbst jetzt, wo sich nach Jegges kaum reumütigem Geständnis vom Freitag, «sexuelle Kontakte» zu Schülern gehabt zu haben, die Vorwürfe noch mehr bewahrheiten, hätte das Gebot der Fairness verlangt, ihm eine Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen, meinen die Anderen.
Schon am Tag der Buchveröffentlichung hatte zum Beispiel die «Neue Zürcher Zeitung» geschrieben, dass der Umstand, dass Jürg Jegge keine Gelegenheit hatte, Stellung zu nehmen, «eine offensichtliche Schwäche» sei, und «sowohl aus journalistischer wie aus rechtlicher Sicht nicht haltbar».
Doch Co-Autor Stamm war sich völlig bewusst, was er tat. Er begründete die unterlassene Anhörung damit, dass er dem Täter keine Bühne für angebliche Rechtfertigungen und damit abermals Macht über das Opfer habe geben wollen, womit er der Kritik schon an der Präsentation des Buches am letzten Dienstag zuvor kam.
Das leuchtet aus Sicht des Opferschutzes ein. Gleichzeitig hätte Stamm als erfahrener Autor, als stützender und schützender Begleiter an der Seite Zanggers den Einfluss Jegges auf das Buch und die Psyche des Missbrauchsopfers hemmen respektive filtern können.
Der Schweizer Presserat seinerseits gab sich am Montag unnahbar und nahm den Ball gar nicht erst auf: «Der Presserat weist darauf hin, dass sich seine Zuständigkeit nicht auf Bücher erstreckt», liess das Gremium verlauten und machte klar, dass er sich zur Debatte rund um das Buch nicht äussern werde. «Hingegen» erinnerte er vielsagend daran, dass gemäss Kodex von den Medien verlangt werde, «die Person anzuhören, gegen welche schwere Vorwürfe erhoben werden».
In Pargraph 2 des Geschäftsreglements, auf den der Rat sich abstützt, wird seine Zuständigkeit eingeschränkt «auf den redaktionellen Teil oder damit zusammenhängende berufsethische Fragen sämtlicher öffentlicher, periodischer und/oder auf die Aktualität bezogener Medien».
Hugo Stamm betonte, das Buch sei keine journalistische Arbeit, sondern eine biografische: Er habe das Missbrauchsopfer Zangger dabei unterstützt, «eine Lebensgeschichte in der Ich-Form» zu schreiben, wie er gegenüber der «Medienwoche» sagte. Auch aus seiner Optik ist der Pressekodex nicht einschlägig. Das in den Medien nun so sehr auf diesem Aspekt herumgeritten wird, enttäuscht den Journalisten, der unter anderem viel über Sekten und ihre Opfer geschrieben hat.
Was die Medienseite des Skandals betrifft, bleibt offen, ob Jegge wegen der unterlassenen Anhörung den rechtlichen Weg einschlagen wird. Auf der strafrechtlichen Seite ermittelt seit Freitag die Oberstaatsanwaltschaft Zürich gegen den gefallenen Vorzeigepädagogen.