Wer auf Missstände an seinem Arbeitsplatz aufmerksam macht, riskiert die Entlassung. Deshalb sollen Whistleblower nach Meinung des Bundesrates künftig besser gegen Kündigungen geschützt werden. Die Regierung hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) nun damit beauftragt, eine entsprechende Botschaft zur Teilrevision des Obligationenrechts (OR) zu erarbeiten.
So soll die «rechtmässige Meldung von Missständen am Arbeitsplatz» in einem neuen Artikel im OR festgestellt werden. «Demnach», heisst es in einer Mitteilung vom Mittwoch, «verstösst der Arbeitnehmer nicht gegen seine Treuepflicht, wenn der dem Arbeitgeber in Treu und Glauben Missstände meldet».
Ergreife der Arbeitgeber keine «wirksamen Massnahmen», dürfe sich der Arbeitnehmer an die Behörden wenden. «Unternimmt diese Behörde nicht die nötigen Schritte, kommt für den Arbeitgeber der Gang in die Öffentlichkeit in Betracht», so der Bundesrat. Eine Kündigung, die auf eine rechtmässige Meldung ausgesprochen werde, sei missbräuchlich und mit maximal sechs Monatslöhnen zu entschädigen.
Über eine allgemeine Verbesserung des Kündigungsschutzes will der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.