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Mittwoch
22.05.2002

Die Basler Regierung ist mit dem Entwurf zu einer Teilrevision der Postverordnung nicht einverstanden: Das primäre Ziel, die Förderung der Lokal- und Regionalpresse, werde kaum erreicht. Sie fordert nun eine höhere definitorische Limite als 30 000 Abonnemente. Grundsätzlich begrüsste die Basler Regierung aber die Revision, wie sie am Dienstag mitteilte. Die Revision betrifft Vorzugspreise für die Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften. Im Detail regt die basler Regierung indes nicht nur an, die Abozahl-Limite «stark anzuheben», sondern auch ein zusätzliches Kriterium «redaktionelle Beiträge» aufzunehmen. Mehr zu der Postverordnung: Presseförderung: Thurgau für neue Verordnung des Bundesrates