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Dienstag
29.01.2002

Der Schweizer Presserat eine Beschwerde gegen die «Neue Zürcher Zeitung» (NZZ) teilweise gutgeheissen. Ein Artikel im Sportteil betitelt mit «Die Jugos» über randalierende Fussballfans, verstiess gegen das berufsethische Diskriminierungsverbot. Der im September publizierte Artikel thematisierte die Gewalt randalierender Fans der jugoslawischen Fussballnationalmannschaft in Basel und hielt Rückschau aus einer fiktiven Zukunftsperspektive. Analysiert wurden die Ursachen der Vorurteile gegenüber der jugoslawischen Bevölkerungsgruppe. Eine Leserin beschwerte sich in der Folge beim Presserat, der Artikel habe ein gesamtes Volk beleidigt und gedemütigt. Der Autor gehe fälschlicherweise davon aus, dass die Nationalität der Akteure für die Gewalttaten der Fussballfans ursächlich gewesen sei. Die NZZ wies ihrerseits die Beschwerde mit der Begründung zurück, der fragliche Beitrag habe keine rassistischen oder ethnisch diskriminierenden Äusserungen gegenüber dem serbischen Volk oder den Einwohnern der Republik Jugoslawien enthalten. Der Presserat hiess die Beschwerde nun teilweise gut: Mit dem Artikel sei das Diskriminierungsverbot (Ziffer 8) in der Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalisten und Journalistinnen verletzt worden, schreibt er in seinem am Dienstag publizierten Urteil. Abschliessend fügt der Presserat an, dass die Leserschaft auf einen ironisch gemeinten Artikel immer deutlich darauf aufmerksam gemacht werden muss.