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Montag
19.10.2009

Die Dienststelle Hochschulbildung, Kultur und Sport des Kantons Luzern hat den grossen Sendeturm des früheren Landessenders Beromünster unter Denkmalschutz gestellt, nicht aber die übrigen Gebäude der Sendeanlage. Die Dienststelle schreibt in ihren Erwägungen vom Montag, dass aufgrund der (kultur-)historischen Bedeutung des Landessenders Beromünster und seiner Stellung in der Technikgeschichte die Schutzwürdigkeit der Anlage gegeben sei. Ein Antrag der Denkmalkommission und zwei Gutachten führen dies überzeugend aus.

Weniger eindeutig sei hingegen die Frage des Schutzumfangs: Da die technischen Apparaturen über eine Vereinbarung mit der Swisscom und mit ausdrücklicher Zustimmung der Denkmalpflege in der Zwischenzeit vom Museum für Kommunikation in Bern übernommen wurden und dort bewahrt werden, zieht die Denkmalkommission ihren Antrag auf deren Unterschutzstellung zurück. Der Schutz der Objekte sei im Museum sehr gut gewährleistet.

Hingegen gilt diese öffentliche Wahrnehmung nicht - oder nicht annähernd in gleichem Masse - für den kleinen Sendeturm. Dieser zeichnet sich zwar, wie von der Denkmalkommission und der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege ausgeführt, als «schöne Antenne» und «ingenieurtechnisch und gestalterisch durch höchste Sorgfalt und Qualität aus», jedoch steht diese Einschätzung nicht im Verhältnis zum Aufwand, der für den Erhalt zu tragen wäre. In Abwägung zum grossen Sendeturm und seiner Bedeutung (auch und insbesondere in der öffentlichen Wahrnehmung) sei die Schutzwürdigkeit des kleinen Sendeturms nicht gegeben.

Die Dienststelle Hochschulbildung, Kultur und Sport würde es ausdrücklich begrüssen, wenn die Gebäude erhalten und einer neuen Nutzung zugeführt werden könnten. Sie hält jedoch die Unterschutzstellung des Ensembles ohne Aussicht auf eine alternative Nutzung mit Blick auf die hohen Aufwendungen für nicht verhältnismässig.