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Donnerstag
23.08.2001

So prekär der Fall auch war, immerhin hat er den Datenschutzbeauftragten der Stadt Zürich, Thomas Bärlocher, ins Spiel gebracht. Folgendes war passiert: Eine Lehrerin, die aus einer Zürcher Schule austrat, übergab ihrer Nachfolgerin einen Ordner mit heiklem Inhalt. Darin befanden sich Informationsblätter über Schülerinnen und Schüler — zu einem der Kinder aber waren nebst Personalien auch detaillierte Angaben zur Familie, Kommentare betreffend der Einstellung der Eltern zur Schule, Infos über den Besuch einer Psychotherapie und einiges Mehr enthalten. Was tun mit einem solchen Inhalt? Die Geschichte kam ans Tageslicht und die Eltern verlangten die Vernichtung der Akte. Künftig sind den Informationen, die Lehrer über Schüler anfertigen, klare Grenzen gesetzt. Dies hält Thomas Bärlocher, der Datenschutzbeauftragte der Stadt Zürich, in seinem heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht fest. Die Informationsblätter dürfen nicht beliebige Angaben enthalten, sondern nur Notizen, welche für die Lehrkraft zur Erfüllung der Aufgaben notwendig sind. Angaben über Psychotherapie seien besonders heikle Gesundheitsdaten, heisst es im Bericht. Neben den Lehrerinformationen über Schülerinnen und Schüler bilden der Umgang der Stadtverwaltung mit Personendaten im Internet, Informatikprojekte sowie Polizeidaten weitere Schwerpunkte des Berichtes.