Die Arbeitnehmenden der grafischen Industrie aus den Gewerkschaften Syndicom und Syna haben dem Ergebnis der Verhandlungen über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit einer Mehrheit von 97 Prozent zugestimmt. Der neue GAV tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und bleibt während mindestens drei Jahren gültig.
Die Verhandlungen seien in den vergangenen Monaten in einem für die grafische Industrie sehr schwierigen wirtschaftlichen Klima geführt worden. Eine Senkung des Zuschlags für Nachtarbeit sei verhindert und die Mindestlöhne für das gelernte und ungelernte Personal, die der Arbeitgeberverband der Druckindustrie Viscom teilweise streichen wollte, bleibe unverändert im neuen GAV enthalten, so die beiden Gewerkschaften. Als Normalarbeitszeit gilt weiterhin die 40-Stunden-Woche.
Ab 2016 kann die 42-Stunden-Woche sowohl in Akzidenz- als auch Zeitungsdruckereien eingeführt werden. Letzteren war dies gemäss dem aktuellen GAV bis anhin nicht erlaubt. Diese Arbeitszeiterhöhung erfordert jedoch eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Geschäftsleitung und der Personalkommission oder den betroffenen Mitarbeitenden.
Mahlzeitenentschädigungen ebenso wie Extrazulagen für Pausen, während denen der Arbeitsplatz nicht verlassen werden darf, werden bei allen Arbeitnehmenden, die aktuell Anspruch darauf haben, in den Grundlohn integriert. Im neuen GAV sind diese Zulagen nicht mehr enthalten, dafür gelten Pausen bei Mehrschicht- und Nachtarbeit immer als Arbeitszeit.