Nicht alle Infos, die ein Informant einem Journalisten verrät, müssen in die Story rein. Und auch muss nicht jede Story zu einem bestimmten Fall auf dessen Kern zurückkommen. Der Schweizer Presserat hat eine Mehrfach-Beschwerde gegen arcinfo.ch in allen Punkten retourniert.
Gegen das Portal der Neuenburger Tageszeitung «ArcInfo» hatte sich das «Collectif H+H» beim Schweizer Presserat beschwert. Die Gruppierung hat sich zusammengetan, um die Umsetzung eines kantonalen Volksentscheids von 2017 zu befördern, wonach im Kanton Neuenburg zwei Akut-Spitälern betrieben werden müssen.
Das «Collectif» hatte sich unter anderem daran gestört, dass in den Artikeln auf arcinfo.ch nicht jedes Mal die «Substanz des Falls» wieder aufgerollt, sondern nur Aspekte rausgepickt worden waren.
In dem Artikel «L'Hôpital neuchâtelois souffre, mais de quoi?» hatte der «ArcInfo»-Journalist Vincent Costet im Juni 2018 zum Beispiel nur über eine Umfrage berichtet, die das «Collectif» unter den Spitalmitarbeitenden zu ihrer Zufriedenheit am Arbeitsplatz durchgeführt hatte.
«Deren Repräsentativität ins rechte Licht zu rücken ist genauso Teil der journalistischen Arbeit wie alle beteiligten Gruppen zu Wort kommen zu lassen», schreibt der Presserat in seinem Bericht.
Dass diese Story zudem von einen Journalisten geschrieben worden war, der bis dato wenig vertraut mit dem Fall war , «verletzt weder die Informationsfreiheit noch die Unabhängigkeit oder die Würde des Berufsstandes».
Das Selbstkontrollorgan hat die Beschwerde in allen Punkten abgelehnt.