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Donnerstag
25.01.2001

Das Bundesgericht hat dem Eidg. Departement des Innern (EDI) Recht gegeben und eine Verfügung des Kantonalen Laboratoriums Bern vom Herbst 1999 bestätigt. Milch darf demnach nicht mit einer vorbeugenden Wirkung gegen Knochenbrüchigkeit beworben werden. In den umstrittenen Zeitschriften-Inseraten des Verbandes Schweizer Milchproduzenten (SMP) war die Kuh «Lovely» einerseits als unterste Bremer Stadtmusikantin, anderseits beim Zertrümmern einer Steinplatte zu sehen. Im Kleingedruckten der Anzeigen hiess es: «Das Kalzium in der Milch hilft mit, der Knochenbrüchigkeit im Alter vorzubeugen, der sogenannten Osteoporose.» In einer Stellungnahme vom Donnerstag bezeichnet der SMP es als «ungerecht», dass durch diesen Entscheid Speziallebensmittel mit einem gesundheitlichen Zusatznutzen – sogenannte Functional Food – besser gestellt werden als Grundnahrungsmittel, denen keine krankheitsvorbeugende Eigenschaft zugesprochen werden darf.