Das Bezirksgericht Hinwil hat die definitive Nachlassstundung für den Kinderbuchverlag Nord-Süd gewährt und den vorgelegten Sanierungsplan akzeptiert. Bis zum 26. August können alle offenen Forderungen von den Gläubigern eingegeben werden. Als Sachwalter wurde Rechtsanwalt Karl Spühler eingesetzt, wie der Nord-Süd-Verlag am Dienstag mitteilte.
Der Kinderbuchverlag hatte die provisorische Nachlassstundung am 23. Mai 2003 beantragt, nachdem der international agierende Verlag durch die wirtschaftlich angespannte Lage in einen Liquiditätsengpass geraten war. Verleger Davy Sidjanski zeigte sich gemäss Communiqué sehr zuversichtilch, dass die Sanierung des Nord-Süd-Verlags erfolgreich voran getrieben werden kann. Er hätte positive Signale aus dem Buchhandel über den jetzt angelaufenen Verkauf der Herbstproduktion erhalten.
Dienstag
12.08.2003