Die Immunität von SVP-Nationalrat Andreas Glarner wird wegen eines gefälschten Wahlkampf-Videos definitiv aufgehoben. Die Justiz eröffnet ein Strafverfahren wegen Identitätsmissbrauch.
Die Rechtskommission des Ständerates sieht es gleich wie die Immunitätskommission des Nationalrates: Bei dem Deepfake-Video vom Wahlkampf im Herbst 2023 handle es sich «nicht um einen harmlosen Scherz», schreibt die ständerätliche Rechtskommission am Freitag in einer Mitteilung.
Corpus Delicti ist ein mit künstlicher Intelligenz gefälschtes Video, das Glarner auf X und Instagram veröffentlicht hat. Darin äussert sich die Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan über «kriminelle Türken» und ruft zur Wahl der SVP auf.
Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten stellte im letzten Februar ein Gesuch, um ein Strafverfahren gegen den SVP-Nationalrat wegen des Verdachts auf Identitätsmissbrauch durchzuführen. Für die Rechtskommission des Ständerats war es Premiere, sich mit dem Einsatz von Deepfakes im Wahlkampf auseinanderzusetzen.
Politische Aktionen oder Aussagen stünden im Wahl- oder Abstimmungskampf «in unmittelbarem Zusammenhang mit der amtlichen Stellung oder Tätigkeit des jeweiligen Ratsmitglieds», schreibt die Kommission weiter.
In dem Glarner-Video sieht das Gremium auch einen exemplarischen Fall: Da sich das Problem von gefälschtem Video- oder Audiomaterial in Zukunft verschärfen dürfte, sei es wichtig, «die strafrechtliche Relevanz der Handlungen von Nationalrat Glarner und den rechtlichen Rahmen, der für die Verwendung von Deepfakes gilt, zu klären. Die Kommission anerkennt zwar die Bedeutung der Meinungsäusserungsfreiheit im öffentlichen Diskurs, ist aber der Auffassung, dass auch für diese Schranken gelten.»
Nur so könne die demokratische Meinungsbildung von zunehmenden Störungen durch die künstliche Intelligenz geschützt werden.
In einem zweiten Fall wird die Immunität von Andreas Glarner dagegen nicht aufgehoben. Dabei geht es um den Verdacht der Diskriminierung und des Aufrufs zu Hass durch Aussagen in den sozialen Netzwerken.
Die Rechtskommission begründete die Nicht-Aufhebung mit der Meinungsfreiheit. Die «aktive Teilnahme an gesellschaftlichen Diskussionen» sei zentral für die Ausübung des parlamentarischen Mandats.
Eine Strafverfolgung wegen der Aussagen von Nationalrat Glarner auf Social Media ist damit endgültig vom Tisch.