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Dienstag
20.04.2021

Marketing / PR

Obwohl es der EU und dem Verfassungsgericht der Waadt wohl gefallen würde, will Champagne seine Ortstafel vorderhand nicht auf Seldwyla wechseln...

Obwohl es der EU und dem Verfassungsgericht der Waadt wohl gefallen würde, will Champagne seine Ortstafel vorderhand nicht auf Seldwyla wechseln...

Auf das werden die Weinbauern im waadtländischen Champagne nicht mit Champagner angestossen haben. Im Januar 2021 hat das Dorf mit rund 1'000 Einwohnern nach jahrelangem Streit das Recht erhalten, seinen Weisswein unter der Zertifizierung AOC oder Controlled Origin Designation «Commune de Champagne» zu verkaufen.

Jetzt hat letzte Woche das Verfassungsgericht des Kantons Waadt die Entscheidung zugunsten des französischen Wirtschaftsverbandes der Champagner-Produzenten rückgängig gemacht.

Die Weine aus Champagne dürfen also nicht mehr aus der «Commune de Champagne» kommen. Die Schaffung einer geschützten Herkunftsbezeichnung (AOC) durch die Kantonsbehörden verstosse gegen bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU.

Der französische Interessenverband der Champagner-Hersteller, die zusammen rund 34‘000 Hektar Weinberge bewirtschaften, hatte nach dem Januar-Entscheid Klage eingereicht und bekam nun Recht. Und wie war das doch noch mit den «fremden Richtern»?

Zum Vergleich: Im schweizerischen Champagne werden oberhalb des Neuenburgersees 28 Hektaren angebaut. Mit anderen Worten: ein kleines «Bläschen» bei einem Verhältnis von 1 auf 1‘214 Flaschen. Wobei es im Weisswein aus der Schweiz prikelnderweise gar keine Bläschen hat.  

Der Klein Report meint deshalb: Vielleicht kann Bundesrat Guy Parmelin als ehemaliger Winzer bei seinem Gang nach Brüssel am nächsten Freitag zur Auflockerung der Verhandlungen mit EU-Chefin Von der Leyen ein paar gute Flaschen mitbringen. Empfehlen würden wir kompromissbereit wie wir Schweizer sind einen Prosecco aus Tunesien.