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Donnerstag
09.01.2014

IT / Telekom / Druck

Der Deutsche Bundesverband der Musikindustrie darf nicht zum Boykott des Internetdienstes eines Informatikstudenten aufrufen. Das Landgericht Berlin hiess einen entsprechenden Antrag des Hannoveraner Studenten Philip Matesanz gut.

Matesanz beklagte sich darüber, dass die Anwälte des Verbands der Musikindustrie seine Geschäftspartner kontaktiert und sie dazu aufgefordert hätten, die Geschäftsbeziehungen mit ihm zu beenden. Begründet wurden diese Aufforderungen mit der angeblichen Illegalität von Matesanz` Dienst www.youtube-mp3.org zum Umwandeln von YouTube-Videos in mp3-Dateien.

Der Richter folgte dieser Begründung der Verbandsanwälte nicht. Das Angebot sei nicht «unzweifelhaft rechtswidrig», stellte er fest. Er verbot dem Verband, den Dienst von Matesanz in dieser Form zu behindern. Im Falle eines Verstosses droht Ordnungshaft oder ein Bussgeld in der Höhe von 250 000 Euro.

Matesanz begrüsste am Mittwoch den Entscheid des Gerichts in einer Mitteilung und bezeichnete das Vorgehen der Musikindustrie gegenüber kleinen Unternehmen als «skandalös». Das Verhalten der Musikindustrie bedrohe den freien Wettbewerb und den Rechtsstaat, schrieb der Informatiker weiter.

Der Bundesverband der Musikindustrie äusserte sich noch nicht zum Urteil des Landesgerichts.