Die SRG hat nach Informationen des Medienmagazins «Tele» für ihre Dauerwerbesendung «Telescoop» vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom) einen Persilschein erhalten, obwohl sich «Telescoop» auf SF 1 in einer gesetzlichen Grauzone bewegt. Das Bakom hat nun diese aber nicht als Verkaufs-, sondern als normale Werbesendung eingestuft. Folgen für die SRG: Von Gesetzes wegen darf die SRG pro Stunde maximal zwölf Minuten Werbung senden - «Telescoop» dauert aber doppelt so lange. Wie Recherchen von «Tele» ergaben, hat das Bakom der SRG bewilligt, die Stunde vor- und nachher mitzurechnen. «Eigentlich war das mehr ein Versehen», räumt Bakom-Mitarbeiterin Susanne Marxer gegenüber «Tele» ein, «aber dann konnten wir es nicht mehr stoppen, nachdem es einmal angelaufen war.» Und noch in einem anderen Punkt zeigten sich die Bieler Medienwächter ungewohnt tolerant: SF DRS stösst mit der Ausstrahlung von «Telesccop» an die Grenzen der erlaubten Werbezeit. Denn von den erlaubten 85 Minuten (bei 17 Stunden täglicher Sendezeit) beansprucht die zweifach ausgestrahlte Sendung schon alleine mehr als die Hälfte. An gewissen Sendetagen wird denn auch prompt die zulässige Werbezeit überschritten. Für den Berner Medienanwalt Simon Müller ist dieses Vorgehen laut «Tele» heikel. «Dass eine Ausnahme gemacht wird, ist problematisch. Einem Rekurs würde der Entscheid nicht standhalten», sagte er.
Donnerstag
27.11.2003