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Mittwoch
19.03.2008

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat Teile des Gesetzes zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten vorerst gestoppt. Die Daten dürften nur für die Verfolgung besonders schwerer Straftaten genutzt werden. Mit dieser am Mittwoch veröffentlichten einstweiligen Anordnung gaben die Karlsruher Richter einem von Zehntausenden Bürgern unterstützten Eilantrag teilweise statt. Die Datenspeicherung an sich bleibt aber vorerst weiter zulässig. Nicht das Speichern selbst, sondern erst der Abruf der Daten sei ein Eingriff in die Freiheit der Bürger, heisst es in dem Entscheid.

Das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung trat am 1. Januar in Kraft. Es verpflichtet Telekommunikationsunternehmen, bei allen Telefon- und Internetverbindungen bestimmte technische Daten mindestens sechs Monate lang zu speichern. Ein Verdacht oder konkreter Hinweis auf Gefahren ist dafür nicht nötig. Bei Telefonaten werden Datum, Uhrzeit und Rufnummer beider und eventueller weiterer Gesprächspartner gespeichert, bei Mobilfunkverbindungen auch der Standort zu Beginn des Gesprächs. Die Kommunikation über das Internet wird erst ab 1. Januar 2009 erfasst. Polizei und Staatsanwaltschaft haben im Zuge der Strafverfolgung Zugriff auf die Daten, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt.