Die Privatsphäre ist zunehmend gefährdet. Dies durch die global vernetzte Informationsgesellschaft und die Nutzung des Internets. Mittels der neuen Technologien können Personendaten unkontrolliert von Dritten missbraucht werden. Deshalb müssten die neuen Technologien selber datenschutztauglich werden, fordert der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Odilo Guntern. Die gegenwärtigen Rechtsvorschriften und die freiwillige Selbstregulierung genügten nicht, einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten. Eine Modernisierung des Datenschutzgesetzes sei «notwendig». Guntern: «Die Technologie, die dafür sorgt, dass Personendaten gespeichert, genutzt und weitergegeben werden, soll auch für den Schutz der Privatsphäre des Bürgers genutzt werden.» Guntern fordert technische Vorkehrungen, die nicht nur das Prinzip der «Datensparsamkeit» umsetzen und die Verfahren der Anonymisierung und Pseudonymisierung einführen, sondern auch elektronisch die Einwilligung des Benutzers zur Erhebung und Nutzung seiner Daten verlangen und es ermöglichen, das Auskunftsrecht elektronisch wahrzunehmen. Guntern präsentierte am Freitag seinen achten und letzten Tätigkeitsbericht. Im Alter von 64 tritt er von seinem Nebenamt zurück und überlässt die Funktion des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten ab 1. September dem Aargauer Rechtsanwalt Hanspeter Thür (52).
Freitag
29.06.2001