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Donnerstag
12.01.2017

IT / Telekom / Druck

«Mindeststandard für andere Unternehmen»

«Mindeststandard für andere Unternehmen»

Datenschützer Adrian Lobsiger ist zufrieden mit Microsoft: Was er am Betriebssystem Windows 10 angekreidet hat, hat der Softwareentwickler «einvernehmlich» umgesetzt.

Im Visier des Eidgenössichen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb) stand die Datenbearbeitung. Die Seiten «Schnell einsteigen» und «Einstellungen anpassen» hätten «den Anforderungen an eine transparente Information nur beschränkt» genügt. So fehlten Infos zur Speicherdauer der übermittelten Daten, zum Inhalt von Browser-, Feedback- und Diagnosedaten, erklärte am Mittwoch die Medienstelle des Edöb.

Zudem war es für die Nutzer umständlich, bei den einzelnen Datenbearbeitungen mehr Infos, zum Beispiel aus den relevanten Passagen der Datenschutzerklärung, nachzuschlagen.

Microsoft hat die Mängel nun behoben. Besonders zufrieden ist der Edöb damit, dass die Nutzer mit der neuen Einstellungsseite während dem Installationsprozess «klar darauf hingewiesen werden, dass sie die Datenbearbeitungen und -übermittlungen festlegen und in diese einwilligen müssen».

Die mit Microsoft gefundenen Lösungen setzt der Datenschützer in Zukunft als Messlatte voraus. Speziell die direkte Verlinkung zu den relevanten Passagen der Datenschutzerklärung und die Wahlmöglichkeiten sieht er «als Mindeststandard für Anwendungen und Dienste anderer Unternehmen».