Sich mit seiner AHV-Nummer bei den Behörden zu registrieren, soll zu riskant sein: Das sagen die kantonalen Datenschützer, die von den Kantonen verlangen, dass sie ihre Bürger künftig nicht mehr per AHV-Nummer identifizieren.
Das Risiko liegt an den über 14 000 staatlichen Datenbanken, die nicht immer mit allen Wassern gegen die Tricks der Hacker gewaschen sind, wie in einem Kommuniqué der kantonalen Datenschutzbeauftragten am Montag zu lesen ist. Gerieten die Daten in die falschen Hände, «liessen sie sich ohne weiteres mit zusätzlichen heiklen Informationen über Bürgerinnen und Bürgern verknüpfen», zum Beispiel von der Steuerverwaltung oder der Polizei. In letzter Konsequenz könnten mit gehackten Daten Lösegelder erpresst werden.
Der Forderung der Datenschützer zugrunde liegt ein Gutachten der ETH Zürich. Zukünftig sollen nur noch «sektorielle Personenidentifikatoren» verwendet werden, die nicht direkt mit identifizierenden Personendaten verbunden sind, so der Gegenvorschlag der Datenschützer zur heute verbreiteten Praxis.
99,98 Prozent der Schweizer Bevölkerung sind laut dem ETH-Bericht ohnehin mit Vor- und Familiennamen sowie Geburtsdatum identifizierbar, ohne dass man Gefahr läuft, auf einen Namensvetter zu treffen.