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Montag
15.07.2002

Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich, Bruno Baeriswyl, bekräftigt in seinem am Montag präsentierten Tätigkeitsbericht 2001, dass es klare Rahmenbedingungen für die neuen Informationstechnologien braucht, welche die Bearbeitung von Daten in der kantonalen Verwaltung zunehmend bestimmen. Die Verfügbarkeit und die Kombinierbarkeit der Daten führe zu neuen Risiken für die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger. Es müsse konkret umschrieben werden, zu welchen Zwecken eine Erfassung und Bearbeitung von Daten erfolge. Rechtsgrundlagen brauche es von Anfang an auch betreffend der Aufbewahrung und Kontrolle von Daten sowie der technischen Ausgestaltung und Verhältnismässigkeit. Erhöhte Risiken für die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger bestehen laut Baeriswyl bei den Datenpools, wie zum Beispiel im Fall der zentralen Datenbank der Kantonspolizei. «Alle von der Polizei erfassten Informationen stehen jederzeit für alle Zwecke zur Verfügung», kritisierte Baeriswyl. Nötig sei deshalb eine Rechtsgrundlage über die Verwendung und Aufbewahrung von Daten. Mehr dazu:
Kanton Zürich will besseren Datenschutz und Datenschutz für die Informationsgesellschaft fit machen