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Dienstag
25.05.2004

Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei musste eine Suchmaschine über zugelassene Finanzintermediäre vom Internet nehmen. Der Grund dafür sei «der Entscheid der Eidgenössischen Datenschutzkommission, wonach eine genügende Rechtsgrundlage für das Zugänglichmachen der entsprechenden Informationen via Internet fehle», teilte die Kontrollstelle am Dienstag mit.

Die Suchmaschine habe Daten jener Finanzintermediäre enthalten, die entweder von der Kontrollstelle direkt bewilligt worden waren oder sich einer Selbstregulierungsorganisation angeschlossen hätten. Damit konnte man seit dem 4. März 2003 durch Eintippen des Namens des Finanzintermediärs herausfinden, ob das Unternehmen als Finanzintermediär gemäss dem Geldwäschereigesetz tätig sein darf.

800 der 6000 eingetragenen Firmen haben bei der Kontrollstelle interveniert, um ihre Daten sperren zu lassen, wie eine Sprecherin gegenüber der SDA sagte. Die Firmen hätten sich auf das Datenschutzgesetz berufen. Nachdem sie abgewiesen worden waren, haben einige Firmen Rekurs eingelegt, den die Eidg. Datenschutzkommission gutgeheissen hat. Für eine allgemeine Abrufbarkeit der Daten, ohne dass begründetes Interesse vorhanden sein müsse, fehle heute die Rechtsgrundlage, sagte der Sekretär der Eidg. Datenschutzkommission, Martin Sterchi. Einzelabfragen seien aber erlaubt, wenn ein begründetes Interesse nachgewiesen werden könne. Die Kontrollstelle will nun eine Gesetzesänderung in die Wege leiten.