Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür (Edöb) hat Empfehlungen zuhanden von fünf Schweizer Banken formuliert. Dies als Konsequenz, weil Banken Daten von aktuellen und ehemaligen Mitarbeitern sowie Drittpersonen an die US-Behörden weitergegeben hatten.
Thür teilte zwar mit, dass er die Rechtfertigungsgründe für die Übermittlung der Mitarbeiterdaten an die USA - die Banken hatten öffentliches Interesse geltend gemacht - nachvollziehen kann. Er erlässt jedoch die Empfehlung, dass betroffene Personen im Voraus über Umfang und Art der Dokumente, die geliefert werden sollen, sowie über den Zeitraum, aus dem sie stammen, unterrichtet werden müssen.
Ebenfalls soll sich eine Person gegen die Aushändigung der Daten aussprechen können, worauf die Bank für den Einzelfall eine Interessenabwägung vornehmen muss. Zudem sollen Mitarbeiter, deren Daten ausgehändigt wurden, über die bereits erfolgte Datenlieferungen Auskunft erhalten.
Fünf betroffene Banken haben sich gemäss dem Edöb auf dessen Veranlassung hin verpflichtet, gegenüber den Mitarbeitenden Transparenz zu schaffen.