Der Datenaustausch zwischen Bundes- und Kantonsbehörden in den Bereichen Sozialversicherungen, Sozialhilfe, Einbürgerung und Steuern funktioniert grundsätzlich gut. Die geltenden Datenschutzbestimmungen behindern nicht die Aufdeckung von Missbräuchen und müssen deshalb nicht abgeschwächt werden. Der Bundesrat will aber punktuelle Verbesserungen prüfen, wie er in einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht schreibt.
Nach Ansicht des Bundesrates haben sich die Grundsätze der Selbstdeklaration und der Mitwirkungspflicht der betroffenen Person weitgehend bewährt. Sie bedingen aber, dass die einer Behörde offengelegten Daten vertraulich behandelt werden.
Die nötigen gesetzlichen Grundlagen für den Datenaustausch sind vorhanden und behindern ihn nicht. Der Bundesrat kommt deshalb zum Schluss, dass zurzeit keine Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz erforderlich ist. Er will aber verschiedene Massnahmen prüfen, um den Datenaustausch zu optimieren, und hat deshalb den zuständigen Departementen die entsprechenden Aufträge erteilt.
Donnerstag
23.12.2010




