Vor ein paar Jahren kam es bei Facebook zu einem grossangelegten Daten-Klau. Nun hat der deutsche Bundesgerichtshof in einem Urteil die Hürden definiert, damit die Betroffenen zu Schadenersatz kommen.
Demnach müssen sie nicht nachweisen, dass ihre Daten nach dem Klau missbraucht wurden oder dass sie unter dem Verlust besonders gelitten hätten.
Es reicht, dass sie nachweisen können, dass ihnen Daten gestohlen wurden.
Wofür Schadenersatz fällig wird, ist also «nur» die verloren gegangene Hoheit über die eigenen Daten, nicht deren Missbrauch.
Gemäss dem Gericht könnte sich ein Schadenersatz im einzelnen Fall in der Grössenordnung von 100 Euro bewegen.