Kein Aprilscherz: Ab dem ersten Tag des kommenden Monats gilt das neue Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) und die dazugehörige Verordnung, hat der Bundesrat am Freitag beschlossen. Ab diesem Termin steigen auch die Radio- und TV-Gebühren um 2,5 Prozent. Wesentlichste Neuerung sind die 4 Prozent der Gebühren oder rund 50 Millionen Franken, die neu die privaten Radio- und Fernsehstationen erhalten. Wie viel die einzelnen Privaten erhalten, wird das Kommunikationsdepartement (Uvek) von Bundesrat Moritz Leuenberger im Herbst bekannt geben, wenn die Versorgungsgebiete definiert sind.
Gemäss dem neuen RTVG dürfen private Programmveranstalter mehr Werbung ausstrahlen und ihre Sendungen häufiger mit Werbung unterbrechen als heute. Lokalradios und Regional-TV-Stationen dürfen für Wein, Bier und Most, nicht aber für Schnaps werben. Für die SRG bleiben die Werbevorschriften mit einigen Ausnahmen unverändert. Im SRG-Radio bleibt Werbung ganz und im Fernsehen Alkoholwerbung verboten. Bei der Unterbrecherwerbung (maximal eine Unterbrechung in Sendungen von mehr als 90 Minuten Dauer) und bei der maximalen Werbedauer von maximal 8 Prozent der täglichen Sendezeit bleibt es beim Status quo. Zusätzlich untersagt ist der SRG die Ausstrahlung von Verkaufssendungsfenstern sowie von eigenständiger Werbung und Sponsoring im Internet. Neu darf sie im Fernsehen ausserhalb der Prime Time länger dauernde Publireportagen sowie während Sportsendungen virtuelle und Split-Screen-Werbung ausstrahlen.
Kabelnetzbetreiber wie die Cablecom verpflichtet der Bundesrat zur Verbreitung der SRG-Programme und konzessionierter Lokal- und Regionalprogramme mit Leistungsauftrag. Dazu kommen ausländische Programme, die einen besonderen Beitrag zur Bildung, zur kulturellen Entfaltung oder zur freien Meinungsbildung leisten. Die Verordnung listet acht Fernsehprogramme, die über Leitungen zu verbreiten sind: Arte, 3sat, Euronews, TV5, ARD, ORF 1, France 2 und Rai Uno. Kabelnetzbetreiber können überdies zur analogen Verbreitung von maximal 25 Fernsehprogrammen angehalten werden. Die Cablecom wollte France 2 und Rai Uno aus dem analogen Netz nehmen. Der Branchenverband Swisscable hat die neuen Bestimmungen am Freitag begrüsst: Es herrsche nun endlich Klarheit darüber, wie viele analoge und digitale Sender in Zukunft maximal verbreitet werden müssen (Must-Carry).
Die Veranstalter von nicht konzessionierten Programmen können beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) eine Aufschaltung ihres Programms beantragen. Diese kann angeordnet werden, wenn das Programm in besonderem Masse dem Medienartikel der Bundesverfassung nachkommt und sie technisch und wirtschaftlich zumutbar ist. Die vom Bundesrat verabschiedete Verordnung trägt Kritiken in der Anhörung Rechnung. So wurden bei der SRG die Verbote der Unterbrecherwerbung in Spielfilmen und des Product Placement gestrichen. Bei den Privaten wurde die Höchstgrenze der jährlichen Gebührenanteile an den Betriebskosten spürbar erhöht. - Siehe auch: Gaunereien mit 090x-Nummern eingeschränkt und Jetzt beginnt die Entbündelung der letzten Meile
Freitag
09.03.2007




