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Donnerstag
13.06.2002

Am 1. Juli 2002 tritt das neue Designgesetz in Kraft. Es löst das über 100-jährige Muster- und Modellgesetz ab und ermöglicht der Schweiz, die neueste Fassung des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle (Genfer Akte) zu ratifizieren. Bei diesem internationalen Abkommen erhält man mit einer einzigen Eintragung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf Schutz in allen Mitgliedstaaten. Das neue Designrecht schützt Designs und Modell für maximal 25 Jahren.