Um Kinder, die ihre Eltern verstossen, ging es im «Magazin» vom 17. Dezember 2011. Unter dem Titel «Ich bin dann mal weg» berichtete Autorin Anuschka Roshani über zwei solche Fälle, wobei in einem Beispiel die vollen Namen einer Mutter und ihrer beiden Kinder, der Herkunftsort und das Studienfach der einen Tochter genannt wurden. Dagegen hat sich die Betroffene beim Schweizer Presserat beschwert - und recht bekommen.
Nach Ansicht der Beschwerdestelle hat «Das Magazin» durch die identifizierende Berichterstattung die Ziffer 7 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt. Es sei unbestritten, heisst es in der am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme, «dass eine identifizierende Berichterstattung nicht angebracht war».
Die Herausgeberin Tamedia hatte den Nichteintritt bzw. die Abweisung der Beschwerde beantragt. Die Verfasserin des Artikels, argumentierte der Rechtsdienst des Unternehmens gegenüber dem Presserat, bedauere, «dass der Name der Beschwerdeführerin versehentlich unverändert publiziert wurde», und habe sich unmittelbar nach Veröffentlichung bei den Betroffenen entschuldigt. Auch sei der Fehler im Archiv und in der Onlineversion korrigiert worden.
In den Augen des Presserats erscheinen die Korrekturmassnahmen ungenügend: In der Onlineversion des Artikels sei lediglich der Vorname der Beschwerdeführerin geändert worden, alle anderen Angaben - insbesondere der Vor- und Nachname der Mutter - seien unverändert geblieben.