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Mittwoch
25.04.2018

IT / Telekom / Druck

Die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland bleibt ausgesetzt. Provider wie die Deutsche Telekom müssen auch weiterhin nicht speichern, wer sich wann mit welcher IP-Adresse im Internet bewegt und wer wann mit wem telefoniert oder per SMS kommuniziert hat.

Dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zufolge verstösst das deutsche Gesetz gegen Europarecht. Die Kölner Richter schliessen sich damit der Meinung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom vergangenen Sommer an. Nach dessen Entscheidung hatte die Bundesnetzagentur die Vorratsdatenspeicherung faktisch ausgesetzt, indem sie erklärte, die Speicherpflicht nicht durchzusetzen.

Um nach dem Eilverfahren mehr Klarheit und Rechtssicherheit zu bekommen, hatte die Telekom vor dem Kölner Verwaltungsgericht geklagt und damit ein Urteil in einem Hauptsacheverfahren erreicht, wie die «taz.die tageszeitung» berichtete.

Endgültig geklärt ist die Rechtslage aber nicht. Das Kölner Gericht liess die sogenannte Springrevision zum Bundesverwaltungsgericht zu, da die nächsthöhere Instanz - das OVG - ja bereits geurteilt hat.