Die Bundesanwaltschaft betreibt wieder einmal das alte Spiel, wenn eine wichtige Information trotz amtlicher Geheimnistuerei den Weg an die Öffentlichkeit gefunden hat: Jetzt sucht sie das Informations-Leck, durch das die Medien von der Rückweisung zweier Verdächtiger an der Basler Grenze Wind bekommen haben. Die Amtsstelle eröffnet ein Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung, bestätigte die stellvertretende Sprecherin der Bundesanwaltschaft, Andrea Sadecky, am Freitag einen Bericht der Westschweizer Tageszeitung «Le Temps». Die zwei Briten pakistanischer Herkunft hatten im vergangenen September versucht, in die Schweiz einzureisen. In ihrem Auto fanden Zöllner neben einer Video- und Campingausrüstung einen laufenden Computer mit einem Kartenausschnitt des AKW Gösgen, worauf ihnen die Einreise verweigert wurde. Die «Schaffhauser Nachrichten» berichteten Mitte Januar über den Vorfall.
Freitag
21.02.2003