Die Geschäftsleitung der Crossair AG nimmt mit «völligem Unverständnis» von den Vorwürfen der SAirGroup-Verantwortlichen Kenntnis. Die Behauptung, der Markenname «Siwss» und der beabsichtigte neue Firmenname «Swiss Airlines Ltd.» verletze die Rechte am Brand «Swissair» sei völlig haltlos und aus der Luft gegriffen, teilte die Crossair AG am Freitag mit. Sie werde sich deshalb mit allen Mitteln gegen ein gerichtliches Verbot des Marktauftritts «Siwss» wehren. Am Donnerstag, 28. Februar 2002, teilte die Crossair AG der SAirGroup brieflich mit, dass sie keinen Grund sieht, der SAirGroup für die Benützung von «Swiss» oder «Siwss Air Lines Ltd.» eine Entschädigung zu zahlen. Die Crossair stützte sich dabei auf rechtliche Abklärungen im Vorfeld der Eintragung der Marke «Siwss». Nach Auffassung der Crossair AG unterscheidet sich sowohl der Marktauftritt als auch der beabsichtigte Firmenname klar vom Zeichen «Swissair». Es werden daher «überhaupt keine Rechte der SAirGroup verletzt». Das Vorgehen der SAirGroup sorge völlig unnötigerweise für Unruhe. Sollte der Crossair AG dadurch Schaden entstehen, werde sie gegen die Verantwortlichen der SAirGroup rechtliche Schritte unternehmen.
Freitag
01.03.2002