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Freitag
09.01.2026

Medien / Publizistik

Rund um die Gedenkfeierlichkeiten in Martigny wird die Unterstützung für die Betroffenen aufgegleist... (Bild: Screenshot srf.ch)

Rund um die Gedenkfeierlichkeiten in Martigny wird die Unterstützung für die Betroffenen aufgegleist... (Bild: Screenshot srf.ch)

Bund und Kantone haben nach der Brandkatastrophe von Crans-Montana ihre Unterstützung für Betroffene und Angehörige aufeinander abgestimmt. 

Das Justizdepartement prüfe, «ob zusätzliche Massnahmen notwendig sind, um die Opfer und ihre Angehörigen angemessen zu unterstützen», heisst es am Tag der Trauerfeier von Martigny aus Bern.

Die Behörden stützen sich auf das Opferhilfegesetz, das Anspruch auf Soforthilfe sowie mittel- und langfristige Unterstützung gewährt. 

Die kantonalen Opferhilfestellen sind für die unmittelbare Hilfe zuständig, das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) prüft zusätzliche Massnahmen.

Seit Anfang Woche koordinieren sich Bund und Kantone enger. Dies geschieht unter Leitung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren. 

Die Soforthilfe umfasst medizinische Versorgung, psychologische Betreuung sowie Reise- und Unterkunftskosten für Angehörige. Zudem gibt es von Fachstellen Beratung bei rechtlichen und versicherungstechnischen Fragen. 

Erste Anwaltskosten werden übernommen, aktuell nehmen die Beratungsstellen aktiv Kontakt zu Betroffenen im In- und Ausland auf.

Für längerfristige Folgen stehen weitere Leistungen bereit, etwa bei hohen Behandlungskosten oder rechtlichen Auseinandersetzungen. Kantone können Vorschüsse für Entschädigungen leisten, etwa für Bestattungen oder Erwerbsausfälle. Der Bund kann sich finanziell beteiligen, falls die Kosten ausserordentlich hoch ausfallen. 

Das EJPD prüft derzeit, ob bestehende Hilfen ausreichen. «Niemand soll durch das Netz der bestehenden Hilfsangebote fallen», heisst es weiter.