Der «Corriere» hatte kurz vor Weihnachten 2018 über den Freispruch des Lokalpolitikers Donatello Poggi vor Bundesgericht berichtet: Das Gericht habe festgestellt, dass Poggi den Genozid in Srebrenica nicht verleugnet habe. Das war laut Presserat nicht richtig.
Der frühere Tessiner Grossrats der Lega dei ticinesi war wegen des 2012 publizierten Artikels «Srebrenica, wie es wirklich war» von der Tessiner Justiz wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden. Er hatte darin den Genozid an den bosnischen Muslimen in Srebrenica als «propagandistische Lüge» verleugnet und behauptet, dass es stattdessen ein Massaker an den Serben gegeben habe. Pikant: Der Artikel war im «Corriere del Ticino» erschienen.
Der Fall ging bis vors Bundesgericht, das im Dezember 2018 das Tessiner Urteil aufhob. Darüber berichtete der «Corriere»-Journalist Alan Del Don in dem Artikel, gegen den eine Beschwerde beim Presserat einging.
Der Journalist habe sich nicht einmal minimal bemüht, die Wahrheit zu prüfen, so der Beschwerdeführer. Er habe nur eine Partei zu Wort kommen lassen und nicht alle Informationen berücksichtigt, die ihm eigentlich zur Verfügung gestanden hätten.
Das Bundesgericht habe im Gegenteil festgestellt, ein Durchschnittsleser müsse die Texte von Donatello Poggi als Genozid-Verleugnung verstehen. Poggis Recht auf freie Meinungsäusserung wiege aber schwerer und sei zu respektieren, womit die Richter den Freispruch begründeten.
Der «Corriere del Ticino» räumte in seiner Antwort an den Presserat zwar ein, «ungenau» berichtet zu haben. Gleichzeitig hielt er dagegen, die Informationen des Gerichts seien erst später publiziert worden und die Redaktion habe verifiziert, was sie geschrieben habe.
Allerdings eben nur beim Beschuldigten Ponggi und dessen Anwalt, was für den Presserat als «Verifikation» nicht genügt. Keine Rolle spiele zudem, dass das Bundesgericht seine Medienmitteilung und das Urteil erst später publiziert habe, schreibt der Presserat in seiner Stellungnahme weiter.
Denn eine Nachfrage bei der juristischen Gegenseite oder beim Gericht wäre möglich gewesen. «Somit hat die Zeitung einseitig und mit unüberprüften Informationen berichtet. Das verstösst gegen die Pflicht zur Wahrheitssuche», so der Presserat.
Der «Corriere del Ticino» hat seinen ungenauen Bericht zudem nicht pflichtgemäss korrigiert.