Content:

Montag
30.11.2020

Marketing / PR

Viele Eventlocations müssen noch lange leer bleiben....     (Bild: raumsuche.ch)

Viele Eventlocations müssen noch lange leer bleiben.... (Bild: raumsuche.ch)

Beim kollektiven Notruf der Event-Branche geht es auch um die Infrastruktur. Die Betreiber von Stadien und anderen Locations kritisieren unter anderem die neu bekannt gewordenen Berechnungsgrundlagen des Bundes für die damit kaum mehr hilfreiche Hilfe.

«Die Höchstgrenze für nicht rückzahlbare Beiträge ist von 10 Prozent auf 30 Prozent des Jahresumsatzes anzuheben und die Höchstgrenze der Beiträge ist zu streichen, damit wir unsere sehr hohen Fixkosten einigermassen decken können. Der Ausschluss von Unternehmen mit einer Beteiligung der öffentlichen Hand von über 10 Prozent schliesst viele Stadion- und Arenabetreiber sowie Messeplätze von der Härtefallunterstützung aus», meint Felix Frei vom Verein Schweizer Stadion- und Arenabetreiber VSSA.

Für ihn sei es unsinnig, ein Gesetz zu schaffen, welches eine hart getroffene Branche unterstützen soll und dann in der Verordnung die Voraussetzungen so definiert, dass sie die Ziel-Branche gar nicht mehr erfüllen kann.

Ebenfalls konsterniert ist Jörg Gantenbein vom Schweizer Verband technischer Bühnen- und Veranstaltungsberufe: «Die Umsatzgrenze zu verdoppeln ist absurd! Die Untergrenze auf 100'000 Franken zu erhöhen lässt die breite Basis im Stich. Kleinstunternehmen ihrem Schicksal zu überlassen ist ein trauriges Kapitel von vermeintlichen Unterstützungsgeldern für Schweizer Unternehmerinnen.»

Die Veranstaltungs- und Schaustellerbranche mit all ihren Anspruchsgruppen fordert deshalb konkret: Reduktion der Eintrittsschwelle des Mindestumsatzes von 100‘000 auf 50'000 Franken. Ebenso die Anhebung der Höchstgrenze für nicht rückzahlbare Beiträge auf 30 Prozent des Jahresumsatzes 2019 und die Streichung der Höchstgrenze pro Unternehmen.

Dazu kantonsübergreifende, einheitliche Kriterien und Verfahren zur Beurteilung und Zulassung für Härtefall-Massnahmen mit Vorleistungspflicht durch den Bund für den ersten Teil der Finanzhilfe von 400 Mio. Franken.

Gefordert wird auch die Aufhebung des heftig diskutierten Verbots für Doppelsubventionierung, weil eine Beteiligung von verschiedenen Unternehmen an einem Projekt in der Event-Branche kaum zu vermeiden sei.