Die E-Mails von Ringier-CEO Marc Walder in der Affäre um die Corona-Leaks bleiben definitiv unter Verschluss.
Das Berner Zwangsmassnahmengericht hat entschieden, dass die elektronische Korrespondenz zwischen dem Ringier-Chef und dem ehemaligen Kommunikationsleiter von Alt Bundesrat Alain Berset von den Ermittlungsbehörden nicht ausgewertet werden dürfen.
«Kaum ein Strafverfahren hat das Bundeshaus mehr erschüttert als der Fall ‚Corona-Leaks‘», so Thomas Knellwolf, der die Angelegenheit am Freitag als Erster im «Tages-Anzeiger» publik gemacht hat.
Und tatsächlich taugt die Story zum Polit-Krimi: Im Frühling führte die Polizei drei enge Vertraute von zwei Bundesräten ab. Darunter der Kommunikationsleiter von Corona-Gesundheitsminister Alain Berset, der laut Sonderermittler Peter Marti nicht nur das Amtsgeheimnis verletzt haben, sondern sogar einen «Angriff auf die verfassungsmässige Ordnung der Eidgenossenschaft» durchgeführt haben soll.
Dabei geht es um die Standleitung zwischen Ex-Kommunikationsleiter Peter Lauener und Ringier: Er soll Marc Walder wiederholt vertrauliche Informationen zu den Plänen des Bundesrates in der Pandemiebekämpfung zugeschoben haben. Laueners Mailbox geknackt hatte das Bundesamt für Informatik (BIT), das zu viele Mails herausgegeben hat.
Doch die Auswertung dieser Mails durch den Sonderermittler und ehemaligen Zürcher Oberrichter Peter Marti war gemäss dem jetzigen Entscheid des Berner Zwangsmassnahmengerichts widerrechtich. Marti hätte den Betroffenen zuvor die Möglichkeit geben müssen, eine Siegelung zu verlangen.
Das Berner Gericht begründete seinen Entscheid laut «Tages-Anzeiger» vor allem mit dem Redaktionsgeheimnis und dem journalistischen Quellenschutz.
Was dies für das Strafverfahren konkret bedeutet, ist noch offen. Peter Marti zog sich im Mai 2023 zurück. Die Bundesanwaltschaft, die heute für den Fall zuständig ist, kann den Entscheid noch ans Bundesgericht weiterziehen. Ob sie dies tun wird, ist allerdings noch nicht bekannt.