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Donnerstag
02.04.2020

Digital

Identitätsprüfung per Video wird erlaubt

Identitätsprüfung per Video wird erlaubt

Der Bundesrat vereinfacht die Zertifizierung elektronischer Unterschriften. Um Reisen und Kontakte zu vermeiden, kann die Identität nun auch per Video geprüft werden.

Mit dem Lockdown hat das Bedürfnis, Verträge digital zu unterschreiben, stark zugenommen. Laut den Unternehmen, die Zertifikate für elektronische Signaturen anbieten, ist die Nachfrage spürbar gestiegen.

Voraussetzung dafür ist heute meistens, dass die Antragstellenden bei einer Registrierungsstelle persönlich erscheinen und sich identifizieren lassen. 

Um dies im Rahmen der Corona-Eindämmung zu vermeiden, hat der Bundesrat die Verordnung über die elektronische Signatur geändert: Befristet auf die nächsten sechs Monate wird die Identitätsprüfung per Video erlaubt.

Die geltende Verordnung kennt die Videoidentifikation bereits. Diese Möglichkeit ist bisher aber auf den Finanzsektor beschränkt und kommt etwa bei Bankkontoeröffnungen häufig zum Einsatz. 

«Sollte die Lage sich vor Ablauf der Geltungsdauer von sechs Monaten entspannen, wird der Bundesrat die Bestimmung früher aufheben», hiess es beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) dazu.