Die Bilder von Corinna Schumacher, die ihren verunglückten Ehemann Michael Schumacher in der Klinik in Grenoble besucht, dürfen unter gewissen Umständen gezeigt werden. Das Landgericht Köln wies eine Klage der Ehefrau des ehemaligen Rennfahrers gegen die Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen TV-Senders ZDF und der «taz» ab.
Das Zeigen der Bilder sei in diesem Fall angemessen gewesen. Zwar sei der Besuch im Krankenhaus an sich noch kein Ereignis mit einem überragenden Interesse der Öffentlichkeit, doch der Medienrummel vor der Klinik in Grenoble sei «von zeitgeschichtlicher Bedeutung».
Die Beiträge des ZDF und der «taz» hätten das Verhalten der Medien kritisch hinterfragt. «Die Berichterstattung diente damit nicht lediglich der Befriedigung von Neugier und der Unterhaltung», so das Gericht.
Das Bild von Corinna Schumacher, die sich ihren Weg durch die Kameras und Journalisten zur Klinik bahnt, habe einen eigenen Informationswert. Es zeige plastisch und besser als reine Wortberichterstattung den Hintergrund der Kritik.
Mitte Juli hatte das Landgericht München den Zeitschriften «Bunte», «Neue Woche» und «Super Illu» nach einer Klage Schumachers untersagt, Bilder von ihrem Krankenhausbesuch zu veröffentlichen.