Die Funke Mediengruppe muss Corinna Schumacher 60 000 Euro Entschädigung zahlen. Das entschied das Oberlandesgericht Hamburg in letzter Instanz und bestätigte damit ein Urteil des Landesgerichtes Hamburg aus dem Jahr 2015.
Die Funke Mediengruppe hatte dagegen Berufung eingelegt. Bei der gerichtlichen Auseinandersetzung ging es um Fotos, die der Funke Mediengruppe zugehörige Zeitschriften wie «Frau aktuell», «Frau im Spiegel» und «Die Aktuelle» nach Michael Schumachers Skiunfall im Dezember 2013 abgedruckt hatte. Sie zeigten Corinna Schumacher auf dem Weg ins Krankenhaus.
Die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» zitiert Corinna Schumachers Anwalt Felix Damm mit den Worten, die Höhe der Zahlung sei auf die «Hartnäckigkeit» zurückzuführen, mit der Fotos immer wieder in den Zeitschriften erschienen - auch noch, als bereits einstweilige Verfügungen dagegen vorlagen.
Corinna Schumacher ging in den letzten Jahren gegen die Boulevardpresse vor. Sie setzte 2014 Unterlassungen gegen «Bunte», «Super Illu» und «Neue Woche» durch. Jetzt hat sie sich auch gegen die Funke Mediengruppe durchgesetzt.
Doch vor Kurzem liess ein Urteil des Deutschen Bundesgerichtshof (BGH) aufhorchen: Der frühere Formel-1-Weltmeister und damit vor allem seine Managerin und Familie müssen Presseberichte über mögliche medizinische Massnahmen nach seinem Ski-Unfall dulden. Dies hat der (BGH) entschieden, wie der Klein Report berichtet hat.
Zudem dürfen Medien nicht nur über bekannt gegebene Fakten des Gesundheitszustandes von Schumacher berichten, sondern diese auch sachlich kommentieren, entschied der BGH in Karlsruhe.