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Donnerstag
02.03.2023

Marketing / PR

Die Wettbewerbshüter verzichten darauf abzuklären, ob Coop auf den Beschaffungsmärkten tatsächlich eine marktbeherrschende Stellung einnimmt. (Bild © coop.ch)

Die Wettbewerbshüter verzichten darauf abzuklären, ob Coop auf den Beschaffungsmärkten tatsächlich eine marktbeherrschende Stellung einnimmt. (Bild © coop.ch)

Bei der Wettbewerbskommission (Weko) läuft seit geraumer Zeit eine kartellrechtliche Vorabklärung wegen der Zahlungsabwicklung von Coop über Markant. Der Detailhändler hat die Bedenken nun ausgeräumt – durch die Kündigung des Markant-Vertrags.

Seit 2021 wickelte Coop die Zahlungen an Lieferantinnen beim Einkauf von Gütern des täglichen Bedarfs über Markant ab. Dies führte bei den Lieferantinnen zu höheren Kosten. Das Sekretariat der Weko eröffnete deshalb Anfang 2021 eine Vorabklärung.

Dabei ergaben sich Hinweise, dass Coop auf gewissen Beschaffungsmärkten von Gütern des täglichen Bedarfs eine marktbeherrschende Stellung innehat. Zudem bestanden Anhaltspunkte, dass die Bedingungen von Coop bei der Zahlungsabwicklung der Umsätze mit den Lieferanten über Markant missbräuchlich sind. 

Die Wettbewerbshüter empfahl Coop, den Lieferantinnen eine «kostenneutrale Zahlungsabwicklung», wie dies vor 2021 üblich gewesen sei, zu ermöglichen, wie die Weko am Mittwoch in einer Mitteilung schreibt.

Nun hat Coop entschieden, den Markant-Vertrag per Ende 2023 zu kündigen. Weshalb die Weko im Gegenzug ihre Vorabklärung einstellt. 

Damit verzichtet die Aufsichtskommission darauf, abzuklären, ob und auf welchen Beschaffungsmärkten Coop tatsächlich eine marktbeherrschende Stellung einnimmt und ob Coop diese Stellung missbrauchte.